Artikel 31 der REACH-Verordnung bildet eine zentrale Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern innerhalb der Europäischen Union. Für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler chemischer Stoffe und Gemische legt diese Vorschrift fest, wann ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, welche Informationen es enthalten muss und unter welchen Bedingungen es den Abnehmern zur Verfügung gestellt werden muss. In Deutschland betrifft dies zahlreiche Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gemische herstellen, importieren, vertreiben oder beruflich verwenden.
Die Anforderungen gehen dabei deutlich über die reine Erstellung eines Dokuments hinaus. Ein Sicherheitsdatenblatt muss inhaltlich korrekt, an die geltende Einstufung angepasst, in der richtigen Sprache verfügbar und bei relevanten Änderungen unverzüglich aktualisiert werden. Zusätzlich müssen Unternehmen nachweisen können, dass die jeweils gültige Fassung den betroffenen Kunden und professionellen Anwendern tatsächlich zugänglich gemacht wurde. Die fachlichen und organisatorischen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter ergeben sich aus REACH, der CLP-Verordnung sowie den Vorgaben des Anhangs II der REACH-Verordnung.
Nach Artikel 31 ist ein Sicherheitsdatenblatt insbesondere dann bereitzustellen, wenn ein Stoff oder Gemisch nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, also der CLP-Verordnung, als gefährlich eingestuft ist. Das betrifft beispielsweise Produkte mit physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren. Auch bestimmte Stoffe und Gemische, die zwar nicht als gefährlich eingestuft sind, können eine Informationspflicht auslösen. Dies ist unter anderem möglich, wenn sie besonders besorgniserregende Stoffe enthalten oder bestimmte Konzentrationsgrenzen für gefährliche Bestandteile überschreiten.
Ein Sicherheitsdatenblatt kann außerdem auf Anfrage eines beruflichen Abnehmers erforderlich sein, wenn ein Gemisch zwar nicht selbst als gefährlich eingestuft wurde, aber gefährliche Stoffe in relevanten Konzentrationen enthält. Dazu können Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften, sensibilisierende Stoffe oder Bestandteile mit spezifischen Zielorganwirkungen gehören. Ebenfalls relevant sind Stoffe, für die innerhalb der Europäischen Union ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt wurde. Die genaue Beurteilung muss immer auf Grundlage der aktuellen Zusammensetzung, Einstufung und der in Anhang II festgelegten Kriterien erfolgen.
Das Sicherheitsdatenblatt ist dem Abnehmer kostenlos auf Papier oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Eine bloße Bereitstellung auf einer allgemeinen Website reicht in der Regel nicht aus, wenn der konkrete Abnehmer nicht gezielt auf das Dokument zugreifen kann. Unternehmen sollten deshalb klare Prozesse für die Übergabe und Dokumentation etablieren. Wichtig ist außerdem, dass das Dokument in der Amtssprache des Mitgliedstaats bereitgestellt wird, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Für den deutschen Markt bedeutet dies grundsätzlich, dass eine deutschsprachige Fassung erforderlich ist.
Der Inhalt des Dokuments muss dem in Anhang II der REACH-Verordnung vorgegebenen Aufbau entsprechen. Sicherheitsdatenblätter bestehen aus 16 Abschnitten, die unter anderem Angaben zur Identifizierung des Produkts, zu Gefahren, Zusammensetzung, Erster Hilfe, Brandbekämpfung, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Handhabung und Lagerung, Expositionsbegrenzung, physikalischen und chemischen Eigenschaften, toxikologischen und ökotoxikologischen Informationen sowie zu Entsorgung und Transport enthalten. Jede dieser Informationen muss für das konkrete Produkt relevant, nachvollziehbar und konsistent sein.
Artikel 31 der REACH-Verordnung verpflichtet Lieferanten dazu, Sicherheitsdatenblätter ohne Verzögerung zu aktualisieren, sobald neue Informationen verfügbar sind, die Auswirkungen auf die Gefahreneigenschaften oder auf Maßnahmen zur Risikosteuerung haben können. Eine Aktualisierung kann beispielsweise notwendig werden, wenn sich die harmonisierte Einstufung eines Stoffes ändert, neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, Beschränkungen oder Zulassungsanforderungen angepasst werden oder neue Informationen zu sicheren Schutzmaßnahmen verfügbar sind.
Auf der aktualisierten Fassung müssen das Ausgabedatum und gegebenenfalls die Versionsnummer erkennbar sein. Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in der Regel eindeutig zu kennzeichnen, damit Empfänger die überarbeiteten Inhalte identifizieren können. Wurde ein Produkt innerhalb der vergangenen zwölf Monate an bestimmte Abnehmer geliefert, muss die aktualisierte Fassung diesen Empfängern grundsätzlich erneut zur Verfügung gestellt werden. Das setzt voraus, dass Unternehmen ihre Kunden, Produkte, Sprachversionen und Versandvorgänge zuverlässig verwalten.
In der Praxis stellt gerade die Weitergabe eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar. Viele Unternehmen verwalten mehrere tausend Produkte, unterschiedliche Rezepturen und zahlreiche Sprachversionen. Gleichzeitig können sich Einstufungen, Grenzwerte, gesetzliche Anforderungen und Produktdaten regelmäßig ändern. Der Versand per E-Mail ist dabei häufig unübersichtlich: Anhänge können zu groß sein, Nachrichten werden möglicherweise blockiert oder landen im Spam-Ordner, und ein belastbarer Nachweis über den Erhalt fehlt.
Ein spezialisiertes Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kann Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen von REACH und CLP systematisch umzusetzen. Chemeter verwendet einen intelligenten Berechnungsmechanismus, der die konkrete Zusammensetzung eines Produkts berücksichtigt und daraus unter anderem die Einstufung, toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften sowie relevante Grenzwerte ableiten kann. Da nicht mit starren Vorlagen gearbeitet wird, entsteht für jedes Produkt ein individuelles Sicherheitsdatenblatt.
Die Lösung unterstützt außerdem die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in verschiedenen Ländern und Sprachen. Dabei werden nationale Besonderheiten, gesetzliche Vorgaben und branchenspezifische Anforderungen berücksichtigt. Regelmäßige Aktualisierungen der Software helfen Unternehmen, auf neue regulatorische Entwicklungen zu reagieren. Darüber hinaus kann Chemeter mit bestehenden ERP- und Warenwirtschaftssystemen integriert werden. Daten aus Unternehmenssystemen lassen sich dadurch zentral nutzen, wodurch die manuelle Mehrfacheingabe reduziert und die Datenqualität verbessert wird.
Für die Verwaltung und Verteilung der Dokumente bietet sich ein ergänzendes Software für Management und Versenden von Sicherheitsdatenblättern an. SdSarea ermöglicht die automatische Zuordnung von Produkten, Kunden und Sprachversionen. Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter können gezielt an die betroffenen Empfänger übermittelt werden. Automatische Benachrichtigungen, eine Nachverfolgung der Downloads und ein dokumentierter Empfang schaffen eine bessere Grundlage für interne Kontrollen und mögliche Behördenprüfungen.
Darüber hinaus erhalten Kunden über einen geschützten Bereich Zugriff auf die für sie relevanten Dokumente. Die Sicherheitsdatenblätter sind zentral verfügbar und können jederzeit in der vorgesehenen Sprache abgerufen werden. Eine verschlüsselte Verbindung per SSL und Sicherheitsmaßnahmen auf Serverseite tragen zum Schutz vertraulicher Produkt- und Unternehmensinformationen bei. Für Unternehmen bedeutet dies eine deutliche Entlastung bei der täglichen Dokumentenverwaltung und eine bessere Kontrolle über die Verteilung aktueller Fassungen.
Die Einhaltung von Artikel 31 sollte jedoch nicht ausschließlich als administrative Pflicht betrachtet werden. Ein korrektes und aktuelles Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument entlang der gesamten Lieferkette. Es unterstützt Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, hilft Beschäftigten bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und liefert Einsatzkräften wichtige Informationen für Notfälle. Fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Angaben können dagegen zu falschen Schutzmaßnahmen, Betriebsunterbrechungen, Haftungsrisiken und Beanstandungen führen.
SIAM Chemical Software Solutions verbindet langjährige Erfahrung in der chemischen Industrie mit fundiertem Wissen über REACH, CLP, GHS und die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter. Mit Chemeter und SdSarea unterstützt SIAM Unternehmen nicht nur bei der Erstellung und Berechnung von Sicherheitsdatenblättern, sondern auch bei deren Aktualisierung, Verwaltung und nachweisbaren Weitergabe. Die Lösungen sind darauf ausgelegt, komplexe regulatorische Prozesse zu automatisieren, Fehlerquellen zu reduzieren und den sicheren Vertrieb chemischer Produkte in Deutschland und weiteren Märkten zu erleichtern.