Die mit Königlichem Dekret 1566/99 vom 8. Oktober (BOE 251) in das spanische Recht übernommene Gemeinschaftsrichtlinie 96/35/EG des Rates verpflichtet Unternehmen und Selbständige, die Gefahrgut befördern, verladen und/oder entladen, zur Bestellung mindestens eines SICHERHEITSBERATERS, der den Auftrag hat, zur Verhütung von Risiken für Personen, Sachen und die Umwelt beizutragen.