TOXIKOLOGISCHES DATENBLATT
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist es obligatorisch, deren Artikel 45 einzuhalten; er bezieht sich auf die Stellen, die dafür zuständig sind, Informationen entgegenzunehmen, die gesundheitliche Maßnahmen in Notfällen betreffen:
Die Mitgliedsstaaten benennen die Stellen, die dafür zuständig sind, Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, die ein Gemisch in Verkehr bringen, entgegenzunehmen, die insbesondere für die Angabe vorbeugender und heilender Maßnahmen in Notfällen von Belang sind. Diese Informationen umfassen die chemische Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten und aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemische, einschließlich der chemischen Identität der Stoffe in den Gemischen, für die die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung gemäß Artikel 24 von der Agentur genehmigt wurde.
Es gibt derzeit auf europäischer Ebene weder eine Harmonisierung hinsichtlich des Formats noch des Meldeverfahrens; jedes Land hat sein eigenes unterschiedliches Meldesystem. Allerdings wird auf europäischer Ebene zur Zeit an der Harmonisierung des Inhalts der toxikologischen Datenblätter gearbeitet, an der SIAM als Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen (Betatester der europäischen Plattform zur Erstellung von toxikologischen Datenblättern, Arbeitsgruppe zu UFI usw.) beteiligt ist.
Chemeter hat die Möglichkeit, automatisch toxikologische Datenblätter gemäß den Anforderungen Spaniens und Portugals zu erstellen. Über unseren Beratungsdienst können wir außerdem Benachrichtigungen an die verschiedenen toxikologischen Zentren in Europa versenden.